Beginnjahr 2010 Abschlussjahr 2010

Institutionen

durchführende Institutionen finanzierende Institutionen

Personen

ProjektleiterInnen+Ansprechpersonen MitarbeiterInnen
Ländercode Österreich Sprachcode Deutsch
Schlagwörter DeutschÖsterreich, Qualität und Professionalisierung, Erwachsenenbildung, Kollektivvertrag, Bildungseinrichtungen, Beschäftigte
AbstraktEine ausreichende arbeitsrechtliche Absicherung ist für alle Beschäftigten eine notwendige Voraussetzung für eine zufriedenstellende und produktive Erwerbs­tätigkeit. Daher werden in Österreich die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Branchen und Berufsgruppen zwischen den Sozialpartnern in spezifischen Kollektivverträgen festgelegt. Zu jenen Bereichen, die noch eines eigenen Kollektivvertrages bedürfen, zählt die berufsorientierte außerbetriebliche Erwachsenenbildung. Für den Satzungsantrag zur Erweiterung des Geltungsberei­ches des BABE-KVs wurde das öibf gemeinsam mit dem IBE vom BMASK beauf­tragt, den potenziellen Geltungsbereich des BABE-KVs sachlich einzugrenzen und die Zahl der Betriebe und der dort beschäftigten Personen quantitativ zu be­stimmen.
MethodeLiteratur- und Internetrecherche, Datenanalyse; standardisierte selbst-administrierte paper & pencil-Befragung von ExpertInnen
Erhebungstechniken und AuswahlverfahrenDatenanalysen, Internetrecherchen, Expertengespräche
Hauptkategorie(n)Schulen und andere Bildungseinrichtungen
Soziales Umfeld (Gesellschaft, Kultur, Sprache und Religion)
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