Beginnjahr 2008 Abschlussjahr 2009

Institutionen

durchführende Institutionen

Personen

ProjektleiterInnen+Ansprechpersonen
Ländercode Österreich Sprachcode Deutsch
AbstraktDurch die Einführung der Maßnahmen im Rahmen des bmukk-Projekts "Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten" sollen auf Basis von Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern die Sprachfördermaßnahmen des bisherigen Sprachtickets neu gestaltet werden. Die Vorverlegung der Sprachstandsfeststellung auf einen Zeitpunkt rund 15 Monate vor Schuleintritt, die Verwendung von vom Bund zur Verfügung gestellten Beobachtungsverfahren zur Sprachstandsfeststellung (BESK 4-5, SSFB 4-5), der Bildungsplan-Anteil "Frühe sprachliche Förderung von 3-6-Jährigen" als Bestandteil künftiger Bildungspläne für Kindergärten und Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht sollen eine zeitlich längere und gezielte Förderung von Kindern mit sprachlichen Defiziten in den Kindergärten ermöglichen. Im Frühsommer 2008 waren die vereinbarten Maßnahmen für den Einschulungsjahrgang 2009 erstmalig umzusetzen.Im Herbst 2008 wurde überprüft, wie die Projektumsetzung im ersten Jahr erfolgte und wie die Verantwortlichen in den Ländern die bislang vom Bund gesetzten Maßnahmen einschätzen.
MethodeQualitative Analysen von Gesprächsprotokollen und schriftlichen Unterlagen zur frühen sprachlichen Förderung im Kindergarten. Quantitative Analysen auf Basis der Kindertagesheimstatistik 2007/08.
ErgebnisseIm ersten Jahr der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wurden in den Ländern Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Wien Sprachstandsfeststellungen entsprechend den neuen Vorgaben durchgeführt. 2009 planen auch Tirol und - mit Einschränkungen - Oberösterreich entsprechend den neuen Richtlinien vorzugehen. Vorarlberg und Niederösterreich wollen bei ihren Vorgangsweisen bleiben. Die Notwendigkeit der Fort- und Weiterbildung der PädagogInnen wird in den Ländern betont. Die bisherigen Maßnahmen des Bundes (Broschüre, Website, Neuregelung des § 3 SchUG, Bildungsplan-Anteil) werden in den Ländern unterschiedlich bewertet.
Erhebungstechniken und AuswahlverfahrenMündliche Befragung der für die Projektumsetzung in den Bundesländern Verantwortlichen zum Stand des Projekts sowie zu ersten Einschätzungen der vom Bund gesetzten Maßnahmen im Herbst 2008 anhand eines Interviewleitfadens.
Hauptkategorie(n)Evaluation und Beratung
Schulen und andere Bildungseinrichtungen
Bildungstheorie (Themenfeld)
Mit den Themen des Projekts weitersuchen