Beginnjahr 2004 Abschlussjahr 2005

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Ländercode Österreich Sprachcode Deutsch
AbstraktIn der Ära nach TIMSS und PISA, die eine deutliche Rückbesinnung auf die (Fach-) Qualifikationsfunktion der Schule mit sich brachte, sind Reformbestrebungen für den sonderpädagogischen Bereich – vor allem aus dem Blick der Öffentlichkeit – in den Hintergrund getreten. So ist die Diskussion um optimale Formen der Qualitätssicherung und –entwicklung im Schulwesen, die in den letzten Jahren in Österreich sehr intensiv geführt worden ist, am sonderpädagogischen Bereich weitgehend vorbei gegangen. Dies betrifft die Schulentwicklungsbewegung ebenso wie Gesichtspunkte der internen und externen Evaluation. Schließlich ist auch in der neueren Diskussion um Standards im Schulwesen der sonderschulische Bereich weitgehend ausgespart geblieben. Im sonderpädagogischen Bereich ist eine einheitliche Messlatte für die Bewertung von Leistungen der Schüler/innen und der Schule jedoch kaum sinnvoll. Auf Standards und damit auf eine wichtige Form qualitätssichernder Maßnahmen zu verzichten, wäre jedoch die falsche Schlussfolgerung aus diesem Sachverhalt. Anstatt sich hier jedoch auf die Formulierung von Ergebnisstandards zu konzentrieren, die nur zu problematischen, schwer interpretierbaren und widersprüchlichen Ergebnissen führen können, erscheint es zielführender, Struktur- und Prozessstandards sonderpädagogischer Förderung in der Schule präziser zu fassen, das heißt genauer und verbindlicher zu definieren, wie Schule und Unterricht gestaltet werden müssen, damit die Schüler/innen (a) ein größtmögliches Ausmaß an Förderung zur Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen erfahren, und (b) ein Maximum an Integrationschancen in die soziale Umwelt und in die Gesellschaft erhalten.Solche Standards für Rahmenbedingungen und Prozesse hoher Qualität sonderpädagogischer Betreuung können - wie auch Ergebnisstandards – nicht am „grünen Tisch“ von einer kleinen Experten/innengruppe erarbeitet werden. Sie sollten vielmehr aus einer möglichst umfassenden Evaluation der Sonderpädagogik (Integrative Einrichtungen und Sonderschulen eingeschlossen) abgeleitet werden, deren letztliches Ziel es sein müsste, auf einer soliden Datenbasis 1. Problemfelder zu benennen, in denen präzisere gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die flächendeckende Qualität des sonderpädagogischen Angebots besser gewährleisten zu können; 2. Vorgaben für die organisatorische Ausgestaltung sonderpädagogischer Angebote im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen in den Regionen und an den Standorten zu formulieren, und damit auf die Verpflichtungen der Schulen hinzuweisen, die sich aus den allgemeinen sonderpädagogischen Zielsetzungen ergeben; 3. Pädagogische Anforderungen und Voraussetzungen an die Unterrichtsgestaltung zu präzisieren, die im Sinne der individualisierten Förderung aller Schüler/innen und der Verwirklichung integrativer Zielsetzungen als Minimalstandards angesehen werden können. Eine unvoreingenommene evaluative Bestandsaufnahme des gesamten sonderpädagogischen Bereichs muss als eines der wichtigsten Desiderate der Entwicklung im österreichischen Schulwesen angesehen werden. Dabei müsste als Gesichtspunkt im Vordergrund stehen, (a) ob und inwieweit die gegenwärtig verfügbaren Ressourcen tatsächlich und in effizienter Weise für Betreuung, Förderung und soziale Integration junger Menschen mit Behinderung eingesetzt werden, und (b) ob und durch welche Maßnahmen bildungspolitischer, schulorganisatorischer und pädagogischer Art die Bildungs- und Lebenschancen dieser jungen Menschen verbessert werden können.
MethodeGeplant ist eine Befragung von Experten/innen des sonderpädagogischen Bereichs. Mittels einer systematischen Erhebung sollen Faktoren ermittelt werden, die gegenwärtig die Qualität sonderpädagogischer Förderung entweder generell einschränken oder zu Bandbreiten der Umsetzung führen, die unter dem Gesichtspunkt gleicher Bildungschancen und Fördermöglichkeiten unerwünscht sind.
Erhebungstechniken und AuswahlverfahrenAdressaten der Befragung sollten die folgenden Gruppen sein: Alle Landesschulinspektoren und –inspektorinnen für Sonderpädagogik, alle oder eine Auswahl der Bezirksschulinspektoren und –inspektorinnen, eine repräsentative Auswahl von Schulleiterinnen und Schulleitern (a) an Sonderschulen und (b) an integrativen Volks- und Hauptschulen, eine Auswahl von Experten/innen der Sonderpädagogik an Universitäten, Pädagogischen Akademien und Pädagogischen Instituten, eine Auswahl von Vertretern/innen von Elterninitiativen und Behindertenverbänden. Die Stichprobe sollte auf insgesamt etwa 200 Personen beschränkt werden, wenn mit einem Rücklauf von 50-75% gerechnet wird.
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Hauptkategorie(n)Bildungstheorie (Themenfeld)
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