Beginnjahr 2016 | Abschlussjahr 2018 |
Institutionendurchführende InstitutionenPersonenProjektleiterInnen+Ansprechpersonen MitarbeiterInnen |
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Ländercode Österreich | Sprachcode Deutsch | ||
Schlagwörter Deutsch | Schulentwicklungsberatung | ||
Abstrakt | Mit den Novilierungen des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes § 18 sowie dem Schulunterrichtsgesetz § 56 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Schul- und Qualitätsmanagement an österreichischen Schulen gesetzlich zu legitimieren. Auf Basis des nationalen Qualitätsrahmens erfolgt mittels der bildungspolitischenQualitätsinitiativen SQA und QIBB die Umsetzung an den Einzelschulen, wofür die Schulleiter/innen Letztverantwortung tragen. Schulleiter/innen obliegt als unmittelbare/r Vorgesetzte/r aller an der Schule tätigen Lehrer/innen und sonstiger Bediensteter laut SchUG (§56) "die Leitung der Schule und die Pflege der Verbindung zwischen der Schule, den Schülern un den Erziehungsberechtigeten, bei Berufsschulen auch den Lehrberechtigten" (ebd.). Ihre Aufgaben umfassen "insbesondere Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule." (SchUG, §56). Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den formulierten Qualitätsansprüchen der bildungspolitischen Initiativen SQA und QIBB zeigt, dass der kooperativen Zusammenarbeit der beteiligten Akteur/innen gegenwärtig eine zentrale Bedeutung in Hinblick auf qualitätsvolle Weiterentwicklung von Einzelschulen zugeschrieben wird. Wenn gegenwärtig über qualitätsvolle Schulentwicklung verhandelt wird, dann unter der Maxime der Kooperation (vgl. hierzu Huber 2009, S. 509 und Rahm 2010, S. 83). Diese Maxime findet sich auch in den Leittexten des BMBF über "Unterrichts- und Schulqualität" (Altrichter u.a. 2012) sowie zur "Dialogischen Führung" (Schubert u.a.2014) wieder. In der fachliteratur wird zwischen Kooperationspartner/innen innerhalb und außerhalb der Schule unterschieden (Huber und Hader-Popp 2013, S.354). Innerhalb der Schule werden primär folgende Gruppen genannt: - erweiterte Schulleitung, Leiter von Fachbereichen, lehrkräften der Schulberatung (z.B. Beratungslehrer, Schulpsychologen etc.); - Lehrkräfte, verschiedene formelle und informelle Gruppierungen, Personalrat; - Schüler, Schülerverwaltung (z.B. Klassenspracher); - nicht-unterrichtendes Personal. Auch außerhalb der Schule werden zahlreiche Kooperationspartner/innen genannt (ebd.). Angesichts der aktuellen Entwicklungstendenzen hin zu eigenverantwortlichen Schulen (Öffnung gegenüber den Ansprüchen des regionalen Umfeldes; stärkere Mitbestimmung und Mitverantwortung von Eltern; der politischen Gemeinde, der regionalen Wirtschaft; Marktorientierung, die Schule in Konkurrenz zueinander bringt; Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit) kommen auf die Leitungs- und Führungsverantwortlichen im Bereich der Kooperation und Kommunikation "bislang unvertraute Tätigkeiten zu und die Gestalt von vertrauten verändert sich" (Huber und Hader Popp 2013, 354). Huber und Hader-Popp geben zu bedenken, dass Schulleiter/innen mit Akteur/innen unterschiedlichster Altergruppen, verschiedenen Expertisengrades und mit schulinternen und - externen Menschen arbeiten müssen, die mitunter differnete Interessen und Ziele verfolgen. | ||
Methode |
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Erhebungstechniken und Auswahlverfahren |
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Hauptkategorie(n) | Bildungswesen (Themenfeld) Bildungspolitik und Bildungsverwaltung Schulen und andere Bildungseinrichtungen Verhalten und Persönlichkeit | ||
Mit den Themen des Projekts weitersuchen |
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