Beginnjahr 1997 Abschlussjahr 1998

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Abstrakt

In der aktuellen bildungspolitischen Diskussion ist Autonomie zu einem gängigen Schlagwort geworden. Dabei wird der Begriff der Autonomie oft recht unbekümmert um die juristischen Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen rechtlich gewährleisteter Selbstverwaltung verwendet. Dazu hat sicherlich beigetragen, dass Autonomie auch juristisch betrachtet ein schillernder Begriff ist, der vor allem in der um eine strikte Begrifflichkeit bemühten Tradition des österreichischen öffentlichen Rechts meist als Fremdkörper empfunden wurde. Im Zusammenhang mit jüngeren Reformen im Bildungsbereich hat allerdings auch der Gesetzgeber auf den Autonomiebegriff zurückgheriffen, und zwar im Universitätsrecht, im Fachhochschulrecht und im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen um eine 'Schulautonomie'.

Anliegen des vorliegenden Forschungsberichts ist die Klärung der rechtlichen Tragweite dieser Bestimmung. Weil Autonomie ein äußerst voraussetzungsvoller Begriff ist, ist dieses bemühen in eine umfassende Untersuchung über den Sinn und Zweck des Autonomiepostulats im Bildungswesen eingebettet, in der verschiedenen Erscheinungsformen von Autonomie im Bereich der Schule und des höheren Erziehungswesens nachgegangen wird.

Methode

Es handelt sich um eine historisch-kritische sowie rechtsdogmatische Untersuchung.

Hauptkategorie(n)Bildungstheorie (Themenfeld)
Bildungspolitik und Bildungsverwaltung
Bildungsinhalt (Themenfeld)
Soziales Umfeld (Gesellschaft, Kultur, Sprache und Religion)
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