Beginnjahr 2014 Abschlussjahr 2014

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ProjektleiterInnen+Ansprechpersonen
Ländercode Österreich Sprachcode Deutsch
Schlagwörter DeutschDirektzahlungen, Deckungsbeitrag, Dauergrünland, Marktordnung
Schlagwörter Englischpermanent grassland, organisation of agricultural markets, direct payment, amount of coverage
Abstrakt

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2015 bis 2020 ist beschlossen. Die Gliederung in eine erste Säule (Direktzahlungen, Marktordnung) und eine zweite Säule (ländliche Entwicklung) wird fortgeführt. Die VO 1307/2013 des EU-Parlamentes und des Rates vom Dez. 2013 (EP und Rat 2013) und die Delegierte VO vom März 2014 (Rat der EU 2014) regeln die Direktzahlungen auf EU-Ebene. Die Umsetzung in Österreich wird im Marktordnungsgesetz festgelegt, grundsätzliche Vereinbarungen wurden im Regierungsübereinkommen getroffen. Das österreichische Programm für die ländliche Entwicklung wurde im April 2014 der EU-Kommission vorgelegt.

Die nationale Obergrenze für Direktzahlungen in Österreich beträgt ab 2015 rund 692 Mill. Euro pro Jahr (minus drei Prozent). Wesentliches Element der ersten Säule in Österreich ist der Umstieg vom historischen Betriebsmodell auf eine einheitliche Regionalprämie: gerechnet wird in dieser Studie mit 280 Euro pro ha, Almflächen und Hutweiden werden auf 20 Prozent dieser Prämie reduziert (gealpte Tiere erhalten eine gekoppelte Prämie). Voraussetzung für den Erhalt der vollen Prämie ist die Einhaltung des Greenings (Anbaudiversifizierung, Erhaltung des Dauergrünlands, ökologische Vorrangflächen). 

Auch das Budget für die ländliche Entwicklung verringert sich für die kommende Periode um ca. drei Prozent (in Summe rund 1,1 Mrd. Euro pro Jahr). Umweltmaßnahmen werden im Schnitt um 14 Prozent, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete um rund sieben Prozent gekürzt.

Die Reform der GAP ändert somit die öffentlichen Zahlungen an LandwirtInnen fundamental. Die zentrale Forschungsfrage der Studie lautet daher, mit welchen finanziellen Auswirkungen landwirtschaftliche Betriebe in Österreich als Folge der Reform rechnen müssen. Diskrepanzen zwischen Betriebstypen und deren mögliche Erklärungsansätze werden analysiert. Neben dieser statischen Analyse wird der Frage nachgegangen, wie ausgewählte Maßnahmen in der Produktion die errechneten Einkommensrückgänge abfedern können.

Methode

Das Basisszenario stellt das Übergangsjahr 2014 dar, verglichen wird die Änderung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zum Jahr 2019 (vollständige Umsetzung der Reform). ÖPUL-Maßnahmen werden den Betrieben nach ihrer Produktionsausrichtung von Experten der ÖPUL-Abteilung des BMLFUW zugeordnet. Als Rechenverfahren dient die Lineare Planungsrechnung, die Deckungsbeiträge für die einzelnen Produktionsverfahren stammen vom Internet-DB der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft (www.awi.bmlfuw.gv.at/idb); alle Daten entsprechen dem Durchschnitt der Jahre 2010-12.

Als Erkenntnisobjekte dienen typisierte Regionsbetriebe mit relevanter landwirtschaftlicher Produktion. Mit Hilfe von Invekos-Daten wurden im Vorfeld für ausgewählte Betriebstypen auf Basis von spezifizierten Kriterien (z.B. Marktfruchtbetrieb mit Zuckerrübe) Eckdaten für Modellbetriebe generiert: vier Marktfruchtbetriebe, drei Schweinehaltungsbetriebe, sieben Milchkuhbetriebe, zwei Mutterkuhbetriebe, drei Rindermastbetriebe und zwei Mutterschafbetriebe.

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Politik, Gesetzgebung, Öffentliche Verwaltung
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