Beginnjahr 2016 Abschlussjahr 2017

Institutionen

durchführende Institutionen finanzierende Institutionen

Personen

ProjektleiterInnen+Ansprechpersonen MitarbeiterInnen
Ländercode Österreich Sprachcode Deutsch
Schlagwörter DeutschLehrerhandreichung, Übergang Kindergarten-Volksschule, Schulrecht, Schuleintritt, Änderung
Abstrakt

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (BMB) arbeitete das Charlotte Bühler Institut an einer Handreichung für Schulleiterinnen/Schulleiter und pädagogische Fachkräfte zur kindgerechten (Neu-)Gestaltung der Schülerinnen / Schülereinschreibung. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt und die Nutzung der im Kindergarten erlangten Erkenntnisse über die Entwicklungssituation und Kompetenzen der Kinder, insbesondere deren Sprachkenntnisse, ermöglicht. Ziel ist es, eine anschlussfähige und ressourcenorientierte Förderung in der Volksschule zu ermöglichen. Dies soll durch die Sensibilisierung für ein ganzheitliches Verständnis von Schulfähigkeit sowie durch Informationen und Impulse für eine prozessorientierte Erfassung der individuellen Voraussetzungen und Ressourcen des Kindes unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen seiner Entwicklung unterstützt werden. Am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule erfordert diese Sichtweise eine verstärkte Kooperation von Pädagoginnen und Pädagogen aus beiden Institutionen sowie die individuelle Auseinandersetzung mit dem Kind und seinen Eltern.

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Hauptkategorie(n)Schulen und andere Bildungseinrichtungen
Bildungswesen (Themenfeld)
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